Arbeitsschutz und Chemikalienpolitik sind zentrale Bausteine für eine sichere, innovative und wettbewerbsfähige Industrie. Der BDI setzt sich dafür ein, praxisnahe und risikobasierte Regelungen zu gestalten, die sowohl Mitarbeiterschutz als auch industrielle Wertschöpfung gewährleisten.

Aktuelles zum Thema
PF­AS Rest­ric­tion – BDI Con­tri­bu­ti­on A to the SEAC-Con­sul­ta­ti­on

The Committee for Socio-Economic Analysis (SEAC) of the European Chemicals Agency (ECHA) published its draft opinion on the restriction of per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) in March 2026. This was followed by a public consultation in which the Federation of German Industries (BDI) participated with the present submission. In its statement, the BDI comments on key aspects of the proposed restriction and outlines the socio-economic implications of a comprehensive PFAS ban.

PF­AS-Be­schrän­kungs­ver­fah­ren schrei­tet wei­ter vor­an

Bereits seit 2022 wird bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Trotz der Anpassung des Beschränkungsvorschlages im Nachgang an die umfangreiche öffentliche Konsultation sieht die Industrie den pauschalen Ansatz weiterhin kritisch. In der vorliegenden Form hätte die Beschränkung erhebliche Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten sowie auf Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Industriezweige.

Än­de­run­gen der Be­triebs­si­cher­heits­ver­ord­nung und neue Über­wa­chungs­be­dürf­ti­ge-An­la­gen­ver­ord­nung auf dem Prüf­stand

Die geplante Umbenennung der Betriebssicherheitsverordnung in „Arbeitsmittelbenutzungsverordnung“ sowie die Einführung der neuen Überwachungsbedürftigen-Anlagenverordnung (ÜAnlV) sollen mehr Klarheit bringen – könnten aber durch teilweise widersprüchliche Begriffe und neue Vorschriften genau das Gegenteil bewirken. Es gilt, Komplikationen zu vermeiden.

Tech­ni­scher Ar­beits­schutz - Zie­le und Re­ge­lun­gen

Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen liegt im ureigenen Interesse der Industrie. Der technische Arbeitsschutz sollte daher so gestaltet sein, dass die Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen verlässlich umsetzen und die Unternehmen weiterhin wirtschaftlich produzieren können. Dazu bedarf es eines widerspruchsfreien Regelwerks, das die Risiken am Arbeitsplatz auf ein ethisch und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt.