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Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG)
Mit dem Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der BDI begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich, sieht jedoch in zentralen Punkten Nachsteuerungsbedarf, um Datenzugang, Interoperabilität und moderne Betriebsmodelle praxistauglich und innovationsfreundlich auszugestalten. Entscheidend ist, dass die nationale Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) zu einem skalierbaren, rechtssicheren und international anschlussfähigen Datenökosystem führt. Nur so lassen sich die Innovations- und Investitionspotenziale der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) voll ausschöpfen und der Standort Deutschland nachhaltig stärken.
Agenda Gesundheit Digital
Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) ist Treiberin digitaler Innovation und zentral für ein modernes, resilient aufgestelltes Gesundheitssystem. Der verantwortungsvolle Zugang zu Gesundheitsdaten ist dabei nicht nur Grundlage für Forschung und Versorgung, sondern ein entscheidender Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Deutschland braucht ein funktionierendes Gesundheitsdatenökosystem, das Interoperabilität sichert, Datenschutz praktikabel gestaltet und alle Akteure einbindet. Mit der Agenda Gesundheit Digital formuliert die iGW konkrete Vorschläge, um die Umsetzung der digitalen Gesetzgebung in der 21. Legislaturperiode gemeinwohlorientiert, zukunftsfest und international anschlussfähig zu gestalten.