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Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG)
Mit dem Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der BDI begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich, sieht jedoch in zentralen Punkten Nachsteuerungsbedarf, um Datenzugang, Interoperabilität und moderne Betriebsmodelle praxistauglich und innovationsfreundlich auszugestalten. Entscheidend ist, dass die nationale Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) zu einem skalierbaren, rechtssicheren und international anschlussfähigen Datenökosystem führt. Nur so lassen sich die Innovations- und Investitionspotenziale der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) voll ausschöpfen und der Standort Deutschland nachhaltig stärken.
Kurzposition Medizinregistergesetz
Mit dem geplanten Medizinregistergesetz (MedRG) kann Deutschland einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen, leistungsfähigen Registerlandschaft gehen. Gut strukturierte, interoperable Register sind ein zentrales Fundament eines lernenden Gesundheitssystems – für bessere Versorgung, schnellere Forschung und mehr Innovationskraft. Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) unterstützt dieses Ziel ausdrücklich und zeigt in ihrer Position auf, wie eine neue Registerlandschaft so ausgestaltet werden kann, dass sie den Anforderungen einer modernen Datenökonomie entspricht und zugleich den Anschluss an den European Health Data Space (EHDS) sicherstellt. Entscheidend ist, dass Registerdaten effizient und transparent genutzt werden können – als strategischer Standortfaktor im globalen Wettbewerb.