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Decluttering und Bürokratieabbau bei der EU-Unternehmensbesteuerung

Das europäische Unternehmensteuerrecht soll durch ein sog. Steueromnibus der EU-Kommission vereinfacht werden: weniger Bürokratie, vereinfachte Steuerpflichten und der Abbau redundanter Meldepflichten. Der BDI legt hierzu zahlreiche Vorschläge vor, insbesondere für Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer, damit diese von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa.

Publication
28.03.2026

BDI begrüßt einheitliche Standards bei der Unternehmensbesteuerung in Europa

Im Juni haben die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten im ECOFIN-Rat eine Einigung bei der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) erzielt. Damit werden im Zuge der Umsetzung des OECD-Aktionsprogramms gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) in der EU einheitliche Standards für die Unternehmensbesteuerung in Europa geschaffen. Gleichzeitig soll die ATAD eine Vorstufe zu der Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) in der EU sein. Der BDI empfiehlt der Bundesregierung deshalb, die deutschen Steuergesetze an die europäischen Vorgaben anzupassen.

Article
29.06.2016