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Decluttering und Bürokratieabbau bei der EU-Unternehmensbesteuerung
Das europäische Unternehmensteuerrecht soll durch ein sog. Steueromnibus der EU-Kommission vereinfacht werden: weniger Bürokratie, vereinfachte Steuerpflichten und der Abbau redundanter Meldepflichten. Der BDI legt hierzu zahlreiche Vorschläge vor, insbesondere für Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer, damit diese von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa.
Publication
28.03.2026