
PFAS-Beschränkungsverfahren schreitet weiter voran – Industrie sieht pauschalen Ansatz weiterhin mit Sorge
Bereits seit 2022 wird bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Trotz der Anpassung des Beschränkungsvorschlages im Nachgang an die umfangreiche öffentliche Konsultation sieht die Industrie den pauschalen Ansatz weiterhin kritisch. In der vorliegenden Form hätte die Beschränkung erhebliche Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten sowie auf Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Industriezweige.
Im August 2025 wurde der von den einreichenden Behörden überarbeitete Beschränkungsvorschlag in Form des aktualisierten Hintergrunddokument veröffentlicht. Im weiteren wissenschaftlichen Bewertungsprozess haben nun die ECHA-Ausschüsse ihre Stellungnahmen (RAC) bzw. den Entwurf ihrer Stellungnahme (SEAC) veröffentlicht. Zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme lief bis zum 25.05.2026 eine öffentliche Konsultation. Die finalen Stellungnahmen der Ausschüsse werden bis Ende 2026 erwartet.
Bewertung des aktualisierten Beschränkungsvorschlags
Auch wenn das im August 2025 überarbeitete Hintergrunddokument zusätzliche Ausnahmen vorsieht, stellt dieses keine grundlegende Änderung dar. Der grundsätzliche Ansatz eines umfassenden und undifferenzierten PFAS-Verbots mit einer Vielzahl zeitlich begrenzter und sehr spezifischer Ausnahmen bleibt bestehen. Ein solches Verbot, unabhängig von ihrer Risikobewertung, hätte massive negative Auswirkungen auf die gesamte Industrie und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Im aktualisierten Beschränkungsvorschlag sind aus Sicht der Industrie insbesondere der fehlende risikobasierte Ansatz, die fehlende Ausnahme von Fluorpolymere sowie die hohe Komplexität und mangelnde Umsetzbarkeit des Regulierungsansatzes kritisch zu sehen.
Regulatorischer Präzedenzfall mit hoher Relevanz
Mit dem vorliegenden Vorschlag wird ein Präzedenzfall geschaffen, bei dem viele sehr unterschiedliche Stoffe und deren Verwendung pauschal und ohne Bewertung des Risikos verboten werden sollen. Mit dem Wegfall von mehreren tausend PFAS könnten viele dringend benötigte Anwendungen nicht mehr in der EU hergestellt werden, da derzeit keine geeigneten Alternativen existieren.
PFAS kommen in vielen Anwendungsbereichen zum Einsatz und sind aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften gerade im Bereich der Zukunftstechnologien von großer Bedeutung für Innovationen und technische Weiterentwicklungen, beispielsweise in der Halbleiterherstellung oder in Brennstoffzellen. PFAS werden in vielen Branchen immer dann eingesetzt, wenn extreme Rahmenbedingungen wie hohe oder niedrige Temperaturen, hohe Reibungswiderstände oder aggressive chemische Bedingungen dies erfordern. Aufgrund ihrer Eigenschaften tragen PFAS in Anlagen und Erzeugnissen zur Verlängerung der Lebensdauer, Reduzierung der Wartungsintensität und zur Erhöhung der Sicherheit bei.
Differenzierte und risikobasierte Regulierung von PFAS
Für eine nachhaltige Regulierung der Substanzen ist eine differenzierte und risikobasierte Strategie geboten. Hierbei muss dringend berücksichtig werden, ob eine PFAS-Substanz bzw. deren Verwendung ein nicht beherrschbares Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt und ob geeignete Alternativen existieren. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass dringend benötigte Chemikalien nicht mehr auf dem Markt verfügbar sind und innovative Zukunftstechnologien nicht entwickelt werden können. Dies hätte gravierende Folgen sowohl für den Wirtschaftsstandort Europa als auch für zentrale strategische Zielsetzungen der EU, wie zum Beispiel die Stärkung der europäischen Souveränität oder das Erreichen von Umwelt- und Klimaschutzzielen.
Positionen und Lösungsansätze aus Sicht des BDI
Um die Auswirkungen auf die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort zu begrenzen, hat sich der BDI immer wieder für eine umfassende Überarbeitung des Beschränkungsvorschlages ausgesprochen, bei der eine differenzierte Bewertung und Regulierung der verschiedenen Stoffe oder zumindest von PFAS-Unterkategorien entsprechend der jeweiligen Eigenschaften erfolgt.
Hierzu sollte eine Umkehr des Regulierungsansatzes vorgenommen und anstelle eines breiten Verbotes mit unzähligen Ausnahmen eine gezielte Beschränkung einzelner, risikobehafteter Verwendungen – wie eigentlich in REACH vorgesehen – erfolgen. Stoffgruppen, wie Fluorpolymere, von denen in der Verwendungsphase kein Risiko ausgeht und bei denen Gefahren in der Herstellung und End-of-Life-Phase angemessen beherrscht werden können, sollten grundsätzlich aus dem Geltungsbereich der Beschränkung ausgenommen werden. Hierdurch würden die negativen Folgen für die Industrie erheblich reduziert und die hohe Komplexität der Regulierung deutlich verringert werden.
Der BDI hat in mehreren Positionen das Beschränkungsdossier bewertet und zentrale Lösungsansätze aufgezeigt. Im Rahmen der SEAC-Konsultation hat der BDI zu den wesentlichen sozi-ökonomischen Aspekten des Beschränkungsverfahrens Stellung genommen. Außerdem wurden verfahrensrechtliche Kritikpunkte aufgezeigt, die in einem juristischen Kurzgutachten untersucht wurden.
Dr. Mirjam Merz
Federation of German Industries


