PFAS Restriction – BDI Contribution A to the SEAC-Consultation (main contribution)
The Committee for Socio-Economic Analysis (SEAC) of the European Chemicals Agency (ECHA) published its draft opinion on the restriction of per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) in March 2026. This was followed by a public consultation in which the Federation of German Industries (BDI) participated with the present submission. In its statement, the BDI comments on key aspects of the proposed restriction and outlines the socio-economic implications of a comprehensive PFAS ban.
Technology law and substance policy – safety for employees and consumers
Under the heading of technology law, BDI deals with thematic fields such as the safety of industrial products, the operational safety of industrial installations and the technical aspects of occupational safety and health. Under the heading of substance policy, BDI is active in the regulation of chemical substances.
PFAS-Beschränkungsverfahren schreitet weiter voran – Industrie sieht pauschalen Ansatz weiterhin mit Sorge
Bereits seit 2022 wird bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Trotz der Anpassung des Beschränkungsvorschlages im Nachgang an die umfangreiche öffentliche Konsultation sieht die Industrie den pauschalen Ansatz weiterhin kritisch. In der vorliegenden Form hätte die Beschränkung erhebliche Auswirkungen auf Wertschöpfungsketten sowie auf Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Industriezweige.
Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung und neue Überwachungsbedürftige-Anlagenverordnung auf dem Prüfstand
Die geplante Umbenennung der Betriebssicherheitsverordnung in „Arbeitsmittelbenutzungsverordnung“ sowie die Einführung der neuen Überwachungsbedürftigen-Anlagenverordnung (ÜAnlV) sollen mehr Klarheit bringen – könnten aber durch teilweise widersprüchliche Begriffe und neue Vorschriften genau das Gegenteil bewirken. Es gilt, Komplikationen zu vermeiden.
Neue Gefahrstoffverordnung veröffentlicht und in Kraft getreten
Nach jahrelangen Beratungen ist im Dezember die neue Gefahrstoffverordnung veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Mit der umfassenden Änderung der Verordnung werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen aktualisiert.
Technischer Arbeitsschutz - Ziele und Regelungen
Beschäftigte vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen liegt im ureigenen Interesse der Industrie. Der technische Arbeitsschutz sollte daher so gestaltet sein, dass die Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen verlässlich umsetzen und die Unternehmen weiterhin wirtschaftlich produzieren können. Dazu bedarf es eines widerspruchsfreien Regelwerks, das die Risiken am Arbeitsplatz auf ein ethisch und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt.